Sehr gehrte KollegInnen, es gelten unverändert die Kontaktbegrenzungen der Bundesregierung. Diese ermöglichen uns, unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften, Patienten bei medizinischer Notwendigkeit zu behandeln bzw. weiter zu behandeln. Wir sehen in der jetzigen Pandemie-Situation die med. Notwendigkeit für die Durchführung eines Coronavirus SARS-CoV-2 Antikörper Tests in der Heilpraktikerpraxis für nicht gegeben. Auch führt das Labor u. a. dazu aus "Zum Nachweis einer Immunität nach durchgemachter Infektion sollte der Test zum aktuellen Zeitpunkt nicht eingesetzt werden. Weitere Ausführen finden Sie hier: https://ladr.de/sars-cov-2-antikoerper-test
Wir raten derzeit von der Durchführung der Labortests auf Cov-Antikörper im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab.