Cov-19 AK Tests

Cov-19 AK Tests in Hp-Praxen

Sehr gehrte KollegInnen, es gelten  unverändert die Kontaktbegrenzungen der Bundesregierung. Diese ermöglichen uns, unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften, Patienten bei medizinischer Notwendigkeit zu behandeln bzw. weiter zu behandeln. Wir sehen in der jetzigen Pandemie-Situation die med. Notwendigkeit für die Durchführung eines Coronavirus SARS-CoV-2 Antikörper Tests in der Heilpraktikerpraxis für nicht gegeben. Auch führt das Labor u. a. dazu aus "Zum Nachweis einer Immunität nach durchgemachter Infektion sollte der Test zum aktuellen Zeitpunkt nicht eingesetzt werden. Weitere Ausführen finden Sie hier:  https://ladr.de/sars-cov-2-antikoerper-test

 

Wir raten derzeit von der Durchführung der Labortests auf Cov-Antikörper im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab.

 

Union Deutscher Heilpraktiker, Landesverband Berlin-Brandenburg

Der Landesverband Berlin-Brandenburg der Union Deutscher Heilpraktiker UDH ist der Fachverband für Naturheilverfahren und die Interessenvertretung für Mitglieder und bietet Fachfortbildungen, Kurse und Ausbildung zum Heilpraktiker.

Die Bundesregierung teilt mit: ".... Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet."

Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus

Fragen und Antworten zum Coronavirus

Prävention und Bekämpfung im medizinischen Bereich

Meldung von Verdachtsfällen von COVID-19

Aushang für die Praxistür